eGovernment schafft Voraussetzungen für zeit- und ortsunabhängige Verwaltungsdienste. Die öffentliche Verwaltung hat einen enormen Wandel in ihren Geschäfts- und IT-Prozessen erlebt. Unter dem Stichwort „eGovernment“ wird seit Jahren immer mehr modernisiert und digitalisiert. Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (eGovernment-Gesetz) dient dem Ziel, die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern und Bund, Ländern und Kommunen zu ermöglichen, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten.